AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von CareME2 (Stand 01.01.2025)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die geschäftlichen Beziehungen zwischen CareME2, den Recruitern und Sprachschulen vor Ort, den vermittelten Pflegefachpersonen und den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Sie werden allen Vertragsparteien rechtzeitig vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der Vereinbarungen.
2. Vertragsparteien Diese AGB gelten für folgende Vertragskonstellationen:
Pflegefachfrauen und -männern sowie Pflegefachfrauen und -männern zur beruflichen Anerkennung, die mit CareME2 einen Vermittlungsvertrag abschließen.
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die als zukünftige Arbeitgeber der Pflegefachpersonen und als Auftraggeber der CareME2 auftreten.
Geschäftspartner, die an der Rekrutierung oder Vermittlung beteiligt sind.
3. Vermittlungsbedingungen für Pflegefachpersonen
3.1 CareME2 vermittelt Pflegefachpersonen aus Drittstaaten an deutsche Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
3.2 Die Vermittlung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung der Prinzipien fairer Anwerbung.
3.3 Die Pflegefachpersonen gehen mit CareME2 einen Vermittlungsvertrag ein, der die Bedingungen der Anwerbung sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegt.
3.4 Pflegefachpersonen mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation haben
gemäß § 40 Abs. 3 S. 3 Pflegeberufegesetz das Recht, zwischen der Kenntnisprüfung und dem Anpassungslehrgang zu wählen. CareME2 informiert die Pflegefachpersonen ausdrücklich über diese Wahlfreiheit.
3.5 Pflegefachpersonen können einen angebotenen Arbeitsplatz ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4. Vertragsverhältnis mit Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
4.1 CareME2 schließt mit der aufnehmenden Einrichtung einen Vermittlungsvertrag ab, der die Leistungen, Kosten und Verantwortlichkeiten regelt.
4.2 Die Einrichtungen verpflichten sich, die vermittelten Pflegefachpersonen gemäß den gesetzlichen Arbeitsbedingungen sowie fair und diskriminierungsfrei zu beschäftigen.
4.3 CareME2 weist Auftraggeber auf die Bedeutung eines betrieblichen Integrationsmanagements hin und fordert diese auf, entsprechende Maßnahmen schriftlich und in verständlicher Verkehrssprache vorzulegen.
5. Einhaltung der Fairen Anwerbung
5.1 CareME2 und der Auftraggeber verpflichten sich zur Einhaltung der Prinzipien fairer Anwerbung, insbesondere:
Keine Überwälzung der Vermittlungs- und Rekrutierungskosten auf die Pflegekräfte (Employer-Pays-Prinzip). Der Arbeitgeber hat gemäß dem Bestellerprinzip für die im Rahmen der Rekrutierung anfallenden Kosten aufzukommen.
Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für die Pflegekräfte.
Transparenz in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Vergütung, Integrationsmaßnahmen sowie alle Strukturen, Leistungen und entstehenden Kosten.
Keine Rückzahlungsverpflichtungen der Pflegekräfte für Vermittlungskosten.
Förderung der Nachhaltigkeit in der Anwerbung sowie Partizipation der Pflegekräfte im gesamten Prozess.
Übernahme der Gesamtverantwortung für die gesamte Dienstleistungskette einschließlich der Zusammenarbeit ausschließlich mit fair arbeitenden Partneragenturen.
6. Kontrolle der Fairen Anwerbung & Prüfmechanismen für Geschäftspartner
6.1 CareME2 behält sich das Recht vor, die Einhaltung fairer Anwerbungspraktiken zu überprüfen, einschließlich Stichproben-Befragungen.
6.2 Verstöße gegen diese Grundsätze können zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.
6.3 CareME2 behält sich einen allgemeinen Prüfvorbehalt gegenüber seinen Geschäftspartnern vor, um deren Einhaltung der fairen Anwerbungsstandards sicherzustellen.
6.4 Falls konkrete Anhaltspunkte für Verstöße vorliegen (z. B. Beschwerden), behält sich CareME2 einen anlassbezogenen Prüfvorbehalt vor.
6.5 Verstoßen Geschäftspartner wiederholt gegen die AGB oder die Grundsatzerklärung, behält sich CareME2 das Recht zur Kündigung der Zusammenarbeit vor. Bei erstmaligen Verstößen kann eine Nachbesserungsfrist gewährt werden.
7. Risikomanagement
7.1 CareME2 führt anlaßbezogen einen CSR-Risikocheck durch.
Der CSR-Risikocheck ist integraler Bestandteil der internen Risikomanagementprozesse und dient der frühzeitigen Identifikation, Bewertung und Minimierung potenzieller Risiken.
Allgemeine Risikoanalysen erfolgen anlassbezogen.
Auf Basis der Ergebnisse werden entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt und umgesetzt, um eine verantwortungsvolle und transparente Geschäftspraxis sicherzustellen.
8. Beschwerdeverfahren
8.1 Pflegefachpersonen und Geschäftspartnern steht ein strukturiertes Beschwerdeverfahren zur Verfügung, um Missstände im Vermittlungsprozess zu melden.
8.2 Beschwerden können unter folgenden E-Mail-Adresse eingereicht werden: beschwerde@careme2.de
8.3 CareME2 bearbeitet eingeganene Beschwerden innerhalb von maximal drei Wochen.
8.5 Die Vertraulichkeit der beschwerdeführenden Person wird gewährleistet, und das Hinweisgeberschutzgesetz findet Anwendung.
9. Kündigung und Rücktritt
9.1 Eine Kündigung beendet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
9.2 Ein Rücktritt führt zur rückwirkenden Nichtigkeit des Vertrags gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 346 ff. BGB, § 314 BGB).
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von CareME2. 8.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
